Angaben zum “jährlichen Dokument” nach § 10 WpPG
Mit dem am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetzt (WpPG) hat der Gesetzgeber neue Veröffentlichungspflichten für börsennotierte Aktiengesellschaften eingeführt. Aufgrund dessen stellen wir künftig einmal jährlich unsere gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Veröffentlichungen wie Ad-hoc-Meldungen, Directors’ Dealing-Mitteilungen, Jahresabschlüsse und Zwischenberichte in einem Dokument (“jährliches Dokument”) zusammen.
Die Jährlichen Dokumente finden Sie im Nachfolgenden. Durch Anklicken des entsprechenden Jahres werden Ihnen alle o.g. Veröffentlichungen zur Verfügung gestellt.